Aktionswoche Schuldnerberatung 15. bis 19. Juni 2026

  • 15.06.2026

Schock am Freitagvormittag: Frau L. möchte Geld für den Wochenendeinkauf abheben und stellt fest, dass der Automat wegen einer Kontopfändung nicht einen Euro ausspuckt. Die Bank verweist an die Schuldnerberatung. Die Schuldnerberaterin stellt kurzfristig eine Bescheinigung über den Freibetrag aus, bald darauf kann Frau L. über ihr unpfändbares Kontoguthaben verfügen. So die Theorie. Die Praxis sieht leider oft anders aus:

Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, sagen die Schuldnerberatungsstellen des Caritasverbandes, des Diakonischen Werks und Die Tür in Trier in einer gemeinsamen Erklärung.

Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht“, so die Beratungsstellen.

Die Beratenden erläutern: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.

Beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sehen die Beratungsstellen und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände ( AG SBV) als Interessensverband erheblichen Handlungsbedarf. Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten.

„Wir fordern daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen“, sagen die Träger sozialer Schuldnerberatung in Trier. Sie stellen sich damit hinter die Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Monatlich gibt es Erhebungen zufolge rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen in Deutschland.

 

Für Betroffene bieten die Beratungsstellen der drei Träger während der Aktionswoche eine telefonische Sondersprechstunde an. Die Zeiten und Telefonnummern finden Sie hier:

Mo, 15.06., 09:00 – 10:00 Uhr (Diakonie, 0651 – 20 900 55)

16:00 – 17:00 Uhr (Die Tür, 0176 – 8731 9294)

 

Di, 16.06.,  09:00 – 10:00 Uhr (Die Tür, 0176 – 8731 9294)

16:00 – 17:00 Uhr (Diakonie, 0651 – 20 900 55)

 

Mi, 17.06.,  09:00 – 10:00 Uhr (Diakonie, 0651 – 20 900 55)

16:00 – 17:00 Uhr (Diakonie, 0651 – 20 900 55)

 

Do, 18.06.,  09:00 – 10:00 Uhr (Diakonie, 0651 – 20 900 55)

16:00 – 17:00 Uhr (Caritas, 0651 – 2096 221)

 

Fr, 19.06.,  09:00 – 10:00 Uhr (Caritas, 0651 – 2096 221)


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