Beratungseinsätze für Pflegegeldbezieher

Damit Sie ihr Pflegegeld fortlaufend erhalten, müssen Pflegegeldbeziehende ihrer Pflegekasse regelmäßig nachweisen, dass die Pflege gesichert ist (§ 37,3, SGB XI;  Link zum Gesetzestext hier ).

Dazu dienen die Beratungseinsätze, die von unseren Fachkräften vorgenommen werden. Auf Anfrage wird sich eine Pflegefachkraft mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie besuchen. In regelmäßigen Abständen erinnert die/der Mitarbeitende an die entsprechend der Pflegestufe nötigen Beratungseinsätze.

Der Nachweis über den durchgeführten Besuch erhält die Pflegekasse.