Ergänzende Dienste

Auch die pflegenden Angehörigen benötigen eine Auszeit. Dann besteht die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen durch unseren ambulanten Dienst in Anspruch zu nehmen. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich stundenweise um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Zu den Betreuungsleistungen gehören:

  • allgemeine Betreuung
  • Beschäftigungsmaßnahmen wie Spaziergänge, Gedächtnisspiele, Singen, Vorlesen
  • Unterstützung bei der Aufnahme sinnvoller Tätigkeiten wie Backen, Handarbeiten, Basteln
  • Erinnerungsarbeiten
  • Tagesstrukturierung

Diese Leistungen können:

  • privat
  • auf Antrag bei der Pflegekasse im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder Betreuung nach §45 / §125 SGBXI, insofern Ihre Pflegeperson Sie bereits seit einem halben Jahr pflegt, abgerufen werden.