Ab 2023 werden Spendenbescheinigungen nur noch ab einer Spendenhöhe von 100,00 Euro ausgestellt. Das Finanzamt akzeptiert eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweisdokument bei Spenden unter 100,00 Euro. Auf ausdrücklichen Wunsch können aber auch Spendenbescheinigungen bei geringeren Beträgen von unserer Einrichtung ausgestellt werden. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Adressdaten mit.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz bei Spenden:
Informationsschreiben bzgl. Datenschutz bei Spenderdaten