Anwendungsbereich
Diese Richtlinie erstreckt sich auf alle Leitungs- und Mitarbeiterebenen, alle Funktionsbereiche und Prozesse sowie alle Rechtsordnungen bzw. Rechtsgebiete und alle trägerinternen Vorschriften, Richtlinien und Anweisungen.
Bedeutung
Compliance bedeutet die Einhaltung aller für unsere Einrichtung geltenden internen und externen Regelungen und Gesetze. Aufgabe der Compliance ist es geeignete Abläufe zu definieren, zu kommunizieren und zu überwachen, um regelkonform zu arbeiten.
Begrifflichkeiten
- Compliance-Kultur: Sie stellt die wesentliche Grundlage für jede Organisation dar. Dies bedeutet, dass die Geschäftsleitung erst durch aktives Vorleben die Voraussetzung für das Annehmen, die Beachtung und das Umsetzen der Compliance-Vorgaben durch die Mitarbeitenden schafft. Die Compliance-Kultur ist ein Teil der Unternehmenskultur. Eine gelebte Compliance-Kultur zeigt, ob Beschäftigte bereit sind, sich regelkonform zu verhalten oder wie tolerant sie gegenüber Verstößen sind. Sie liegt vor, wenn sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende alle vorhandenen moralischen und rechtlichen Vorschriften einhalten und ihre Bedeutung für das Unternehmen anerkannt haben.
- Führung: Führungskräfte spielen bei der Umsetzung von Compliance eine wichtige Rolle. Sie transferieren die Unternehmenswerte, die Compliance-Anforderungen und die Erwartungen des Unternehmens an die Mitarbeitenden. Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und müssen sich zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und ggf. auch eigener ethischer Vorgaben verpflichten und dies durch entsprechendes Verhalten vorleben. Genauso strikt müssen sie dies auch von ihren Mitarbeitenden einfordern.
- Partizipation von Mitarbeitenden: Auf allen Ebenen werden Mitarbeitende im täglichen Arbeitsleben mit gesetzlichen Anforderungen direkt oder indirekt konfrontiert. Oftmals ist es dem Einzelnen nicht immer hinreichend bewusst, dass seine Tätigkeit gesetzlichen Vorgaben genügen muss. Deshalb müssen die Mitarbeitenden sensibilisiert werden. Sie sind es, die zum überwiegenden Teil die gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen berücksichtigen und umsetzen bzw. einhalten müssen.
- Compliance – Risikoanalyse: Sie ist die systematische Identifizierung, Bewertung und Dokumentation der potenziellen Risiken, die sich auf den Ruf des Unternehmens auswirken und rechtliche Konsequenzen haben können. Die Organisation muss sich einen Überblick über ihr organisatorisches Umfeld (Rechtsform der Gesellschaft, Produkte bzw. Dienstleistungserbringung, nationales oder internationales Agieren etc.) verschaffen, um die sich daraus ergebenden Compliance-Risiken richtig zu bewerten. Nur wenn man sich der Risiken bewusst ist, kann man dementsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. zur Minderung der Compliance-Risiken treffen. Diese Vorkehrungen müssen dann in die entsprechenden Prozesse und Arbeitsabläufe integriert werden.
Risikobereiche der Compliance
Verstoßen Organisationen gegen Gesetze, spezifische Vorschriften, interne Richtlinien oder vorgeschriebene Best Practices, hat dies Compliance-Risiken zur Folge.
Compliance-Risiken mit einem besonders hohen Schadensrisiko bestehen beispielsweise bei Verstößen gegen:
- Antikorruptionsgesetze
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Buchhaltungs- und Rechnungslegungsvorschriften sowie Steuerrecht
- Geldwäschegesetz
- Vergaberecht
- Datenschutzrecht
- Arbeitsrecht und Arbeitssicherheitsvorschriften
- Umweltrecht
- Zollvorschriften, Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht
- IT-Sicherheitsvorschriften.
Ziele
Diese Compliance-Richtlinie verfolgt konkret folgende Ziele
- Identifizierung, Behebung und Verhinderung von Verstößen gegen Compliance-Anforderungen
- Steigerung der Effektivität und Effizienz
- Aufbesserung der Trägerintegrität und -seriosität gegenüber externen Fördermittelgebern und Kostenträgern
- Anhebung der Mitarbeitermotivation
- Risikominimierung (Vermeidung von Image- und Haftungsschäden, Sanktionen, Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten)
- Verbesserung des Trägerratings (Kreditwürdigkeit, Kreditvergabe sowie Kreditkonditionen)
- Korruptionsprävention
- Transparenz (Offenlegung, Going Public)
Transparenzbericht
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan gGmbH für das Jahr 2022
Das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan ist zum Dienst der Liebe in der Nachfolge von Jesus Christus beauftragt und nimmt soziale Aufgaben wahr. Seine Aufgabe geschieht in der Bindung an die Heilige Schrift, in Übereinstimmung mit dem Grundartikel der Ev. Kirche im Rheinland und unter Wahrung ihrer Ordnung.
Unser Auftrag leitet sich ab aus dem christlichen Glauben, der zur Nächstenliebe aufruft. Unser Ziel ist es, eine moderne und zeitgemäße Diakonie in einem Umfeld sich ständig veränderter Rahmenbedingungen zu schaffen. In Veränderungen und Weiterentwicklungen vertrauen wir dabei auf das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit hoher fachlicher und sozialer Qualität und Kostenbewusstsein ihre Arbeit gestalten.
Wir setzen uns für sozial Benachteiligte ein und arbeiten mit schwachen, benachteiligten und ausgegrenzten Menschen in unserer Gesellschaft. Wir zeigen Wege zum Leben und machen uns stark für Andere, damit Menschen gestärkt werden und Leben gelingen kann.
Gleichzeitig ist das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan auch Empfänger von staatlichen und kirchlichen Zuwendungen. Vor diesem Hintergrund wird als wichtig erachtet, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren und Rechenschaft über die Strukturen, Finanzen und Leistungen des Werkes abzulegen. Dabei orientiert sich das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan an den „Transparenz- und Compliance-Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege – BAGFW“.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan gGmbH
Theobaldstr. 10
54292 Tier
Tel. +49 651 2090050
Fax. +49 651 2090039
info@diakoniehilft.de
Rechtsform:
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 abs. 1 HGB)
Gründungsjahr:
- 1967 als kreiskirchlich-verfasstes Diakonisches Werk im Kirchenkreis Trier
- 2007 (Gründung der gGmbH)
2. Satzung, Organisationsziele, Leitbild
Das Diakonische Werk als Teil der „verfassten“ Kirche ist eine Einrichtung dee Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan (Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Die allgemeinen Organisationsziele und Aufgaben des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan sind im Gesellschaftervertrag vom 10.02.2022 festgehalten.
Das Leitbild und die Leitlinien stehen für das Selbstverständnis und die Grundprinzipien des Diakonischen Werkes der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan. (https://diakoniehilft.ekir.de/inhalt/leitbild/)
3. Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Name des erteilenden Finanzamts: Trier
Steuernummer: 42/655/01447
Datum der letzten Erteilung: 04.10.2021
Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2025
Das Finanzamt Trier bescheinigt dem Diakonischen Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan, dass sie eine Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 44a Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 EstG ist, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) dient.
Mit der Erfüllung der in § 2 der Satzung festgelegten Aufgaben verfolgt das Diakonische Werk unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Organigramm Diakonisches Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan
Organe des Diakonischen Werkes sind gemäß der Satzung die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung:
Die Gesellschafterversammlung besteht aus zwei Personen pro Gesellschafter.
Ihr gehören an:
- SuperintendentInnen der Gesellschafter
- auf Benennung jedes Gesellschafters / Kirchenkreises ein weiteres sachkundiges Gemeindeglied pro Kirchenkreis; die Wahl erfolgt über die Kreissynoden
- Es werden für jedes Mitglied der Gesellschafterversammlung ein/e Stellvertreter:in benannt.
Vorsitzender: Dr. Jörg Weber
stllv. Vorsitzender: Markus Risch
Geschäftsführung: Carsten Stumpenhorst
stllv. Geschäftsführung: Jürgen Etzel
Es gibt angemessene im Gesellschaftervertrag festgelegte Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist.
5. Bericht über die Tätigkeiten
Zu den Fachdiensten zählen:
- Allgemeine Soziale Beratung und soziale Dienstleistungen
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Flüchtlingsberatung/Sozial- und Verfahrensberatung
- Jugendmigrationsdienst
- Migrationsfachdienst/Migrationsberatung für Erwachsene
- Psychosoziale Beratung
- Schuldnerberatung
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
- Suchtberatung
- Fluthilfe-Regionalteam
- Ehrenamtsarbeit
- Sozialdienst
- Rückkehrberatung
Veröffentlichungen/Beiträge und Berichte unter https://diakoniehilft.ekir.de/.
Zur Erfüllung des diakonischen Auftrages gehören darüber hinaus:
- Beratung anderer diakonischer Einrichtungen
- Unterstützung der Betreuungsvereine
- Fortbildung der hauptamtlich Mitarbeitenden mit fachspezifischen, theologischen und ethischen Schwerpunkten
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige
- Hilfen für Menschen, die sich in Not bzw. Lebenskrisen befinden
- Kontakt zu Kirchengemeinden der Gesellschafter bzw. zu deren mit Diakonie befassten VertreterInnen
- Kursangebote, Seminare, Vortragsreihen
- Mitarbeit bei den kirchlichen, kommunalen und überregionalen Gremien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von Sammlungen, Verkauf von Wohlfahrtsmarken
- Präventionsarbeit in Schulen und Institutionen
- Vertretung der Interessen der Klientel in der Öffentlichkeit (Sozialpolitik)
- Werbung, Schulung, Einsatz und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
6. Personalstruktur
Das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan beschäftigt zum Stichtag 31.12.2022 „nach Köpfen“ insg. 86 hauptamtlich Mitarbeitende, davon 10 Mitarbeitende in geringfügiger Beschäftigung und zusätzlich für die Mitarbeit in Projekten und zu Dolmetscherzwecken auch Honorarkräfte. Der Frauenanteil an den Beschäftigten liegt bei 88,5 %; der Teilzeitanteil bei annähernd 66 %.
Auszubildende, Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst wurden nicht beschäftigt.
Im Diakonischen Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan sind zum Stichtag annähernd 130 Personen ehrenamtlich engagiert.
7/8. Angaben zu Mittelherkunft und Mittelverwendung
Die Finanzierung des Diakonischen Werkes der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan erfolgt überwiegend durch staatliche/öffentliche Zuwendungen (Bund, Land, Kommunen), kreis- und landeskirchliche Zuschüsse und durch Spenden.
Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Es kommt der Tarifvertrag BAT-KF zur Anwendung. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan stellt die Jahresabschlüsse nach den Vorschriften der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der Fassung vom 14. September 2018 auf.
Für die Einrichtung besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB bzw. § 275 Abs 2 HGB – Gesamtkostenverfahren).
Im Jahr 2022 hat das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan Spenden/Kollekten in Höhe von 100.779,17 € erhalten.
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 inkl. Anhang
Der Jahresabschluss 2022 des Diakonischen Werkes der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan wurde von der Atax Treuhand GmbH geprüft. Die Atax Treuhand GmbH hat mit Datum vom 04.Juli 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Partnerorganisationen, Mitgliedschaftsverhältnisse
Das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan ist Mitglied des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. / Diakonie RWL.
Im Kontext der einzelnen Arbeitsfelder bestehen vereinzelt Mitgliedschaften in Dachverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Organisationen im Sozialraum.
Darüber hinaus besteht Vernetzung mit der regionalen Vertretung des Spitzenverbandes nach § 6 Abs. 1 Diakoniegesetz EKiR
Die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan ist geborenes Vorstandsmitglied und Vorsitzender des
- Betreuungsverein des Diakonischen Werkes An Nahe und Glan e.V. mit Sitz in Meisenheim
- Betreuungsverein der Diakonie des Ev. Kirchenkreises Simmern-Trarbach e.V. mit Sitz in Simmern
- Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Trier e.V. mit Sitz in Trier
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% Prozent des Gesamtbudgets ausmachen
- Globalzuschüsse der Gesellschafter (Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan)
- EU-Zuschüsse (Bundesamt für Migration)
- Landesmittel Rheinland-Pfalz
- Kommunale Zuschüsse (Kreisverwaltungen in den jeweiligen Kirchenkreisen, Stadtverwaltung Trier, etc.)
- Zuschüsse des Spitzenverbandes Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe
- Spenden Sparkassen zur Schuldner- und Insolvenzberatung
Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nur nach Zustimmung derselben veröffentlicht; in jedem Fall aber als „Großspende von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Im Jahr 2022 sind keine Großspenden von Privatpersonen an das Diakonische Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und an Nahe und Glan geflossen.
11. Compliance
Es gibt im Diakonischen Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu welchen Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenskonflikte vermieden.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung vom 10.02.2022 geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderliche Qualifikation und wird bei seiner Arbeit unterstützt.
Innerhalb des Diakonischen Werkes der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und An Nahe und Glan existieren Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Mittelbeschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten.
Mitgeltende Dokumente
- Datenschutz-Konzept
- Verfahrensdokumentation Finanzbuchhaltung
- Dienstanweisungen
- Mitarbeiter-Handbuch
Trier, 21.03.2024
Carsten Stumpenhorst
Geschäftsführung