Was kann ich heute schon regeln?
Die Patientenverfügung:
Hierbei geht es um Fragen der medizinischen Behandlung am Lebensende. Sie legen fest, mit welcher medizinischen Behandlung Sie ggf. einverstanden sind und zu welcher Behandlung eine Einwilligung nicht erteilt wird. Sie verfügen also als künftiger Patient, was geschehen soll und darf.
Die Vorsorgevollmacht:
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten, in denen Sie selbst noch voll handlungsfähig sind, eine andere Person bevollmächtigen, für Sie dann tätig zu werden, wenn Sie dies selbst nicht mehr können.
Die Betreuungsverfügung:
Eine andere sinnvolle Vorsorgemöglichkeit ist die Betreuungsverfügung. Sie ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie nicht so weit gehen wollen, einer konkreten Person eine Vollmacht zu erteilen. Damit ist es möglich, Wünsche für den eventuell eintretenden Betreuungsfall verbindlich zu äußern. Sie erreichen auf diese Weise, dass sie Ihr späteres Schicksal nicht einfach in die Hände des Gerichts und der von diesem bestellten Betreuungsperson legen. Gericht und Betreuer haben dann vielmehr eine Art Handlungsanweisung, nach der sie sich zu richten haben.
Unser Betreuungsverein berät und unterstützt Sie auch in diesen Fragen:
Natürlich können Sie auch Informationsmaterial bei uns erhalten.
Broschüren, die beim Betreuungsverein zu erhalten sind:
Christliche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Betreuungsrecht